Ihre Fragen rund um die Aktivrente

Mit der Aktivrente soll ein Anreiz geschaffen werden, um das Erwerbspotenzial älterer Menschen besser zu nutzen. Der Gesetzgeber verspricht sich dadurch einen Beitrag zur Reduzierung des Fachkräftemangels.
Wer erhält die Aktivrente?
Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze erreicht haben. Im Folgemonat nach Erreichen der Altersgrenze kann der Arbeitnehmer monatlich 2.000 € steuerfrei erhalten.
Werden zusätzliche Abgaben erhoben?
Ja, die Aktivrente mit monatlich 2.000 € ist zwar steuerfrei, aber es werden Beiträge zur Sozialversicherung erhoben.
Beim Aktivrentner werden also nicht die kompletten 2.000 € auf dem Bankkonto eingehen.
Wer kann die Aktivrente nicht erhalten?
- Rentner, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben
- Geringfügig Beschäftigte (Minijobs)
- Kurzfristig Beschäftigte
- Wer nicht in einem Angestelltenverhältnis ist, zum Beispiel Selbständige, Gewerbetreibende und Landwirte
- Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer, die von der Sozialversicherung befreit sind
- Beamte, die für öffentliche Kassen arbeiten. Hier gibt es aber Ausnahmen!
Was ist noch interessant?
- Kann der Aktivrentner mehr als 2.000 € verdienen? Ja, der übersteigende Betrag ist allerdings voll steuerpflichtig.
- Kann sich die Aktivrente aus verschiedenen Gehaltsteilen zusammensetzen? Ja, das ist möglich. Das Gehalt kann sich z. B. zusammensetzen aus Gehalt 1.600 € + Kfz-Überlassung 400 € = gesamt 2.000 €
- Kann zusätzlich zum Gehalt z. B. ein Sachgutschein gezahlt werden? Ja, ein monatlicher 50€-Gutschein ist zusätzlich steuerfrei möglich
- Kann ein Unternehmer zusätzlich als Aktivrentner tätig werden? Ja, dies ist möglich. Die Aktivrente ist dann bis 2.000 € steuerfrei. Alle weiteren Einkünfte unterliegen aber der Einkommensteuer.
Die Aktivrente ermöglicht sehr interessante Gestaltungen, auch zum Beispiel für Familienangehörige. Wir beraten Sie gerne – sprechen Sie uns an!