Achtung Umsatzsteuerfalle bei Betriebsveranstaltungen
Betriebsveranstaltungen wie z. B. Weihnachtsfeiern sind lohnsteuerlich klar geregelt. Leider gilt dies nicht bei der Umsatzsteuer.
Mit Urteil vom 10.05.2023 hat der BFH entschieden, dass der lohnsteuerliche Freibetrag von 110€ pro Person aus Sicht der Umsatzsteuer eine Freigrenze ist. Die bedeutet: Ein Vorsteuerabzug ist künftig bei Überschreiten der Grenze nicht mehr möglich. Dies bedeutet, dass Betriebsveranstaltungen künftig deutlich verteuert werden und sicherlich im Fokus der Betriebsprüfungen stehen werden.
Die Bundesregierung plant den lohnsteuerlichen Freibetrag von 110€ auf 150€ zu erhöhen.
Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema individuell.