Die Holding – Ein Modell zum Steuern sparen?
Immer mehr Menschen erkundigen sich nach der Gründung einer Holding und der Möglichkeit, Steuern durch eine solche Struktur zu sparen.
1. Was ist eine Holding?
Eine Holding ist keine spezielle Rechtsform, sondern eine Organisationsstruktur, die aus mindestens zwei Unternehmen besteht: der Muttergesellschaft (Holding) und der Tochtergesellschaft. Häufig haben beide Gesellschaften die Rechtsform einer GmbH.
2. Aufgaben der Holding
Die Holding kann entweder operativ tätig sein und gleichzeitig die Tochtergesellschaft verwalten oder sie kann als Finanzholding oder Managementholding agieren. Die Finanzholding investiert in verschiedene Unternehmen, während die Managementholding zusätzlich Managementdienstleistungen für Tochtergesellschaften erbringt.
3. Aufgaben der Tochtergesellschaft
Die Tochtergesellschaft ist in der Regel operativ aktiv und kann in verschiedenen Branchen tätig sein, z.B. in Industrie, Handwerk oder Immobilien.
4. Steuern sparen mit einer Holding
Bei der Besteuerung muss zwischen der laufenden Besteuerung und der Exit-Besteuerung (beim Verkauf von Beteiligungen) unterschieden werden.
Laufende Besteuerung:
Bei der Tochtergesellschaft (GmbH) werden die laufenden Erträge mit überschlägig 30% Ertragsteuer belastet.
Ist der Gesellschafter der operativen GmbH eine natürliche Person, so werden Ausschüttungen (z.B. Gewinn nach Steuern) an diesen mit 25% Kapitalertragsteuer zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag und ggf. zusätzlich mit Kirchensteuer belastet. Im Ergebnis kommt hierbei eine Gesamtsteuerbelastung von rund 50% zusammen.
Ist der Gesellschafter der operativen GmbH jedoch eine Holding, so werden bei einer Ausschüttung der Tochter an die Mutter lediglich 5% der Ausschüttung mit durchschnittlich 30% Steuer belastet. 95% der Ausschüttung werden steuerfrei gestellt. Somit ergibt sich eine Gesamtsteuerbelastung von rund 31,5%
Der Differenzbetrag von rund 20% kann in der Holding für den Vermögensaufbau genutzt werden, in dem dieser z.B. in eine weitere Beteiligung investiert wird.
Exit-Besteuerung:
Bei der Exit-Besteuerung ist es ähnlich der laufenden Besteuerung. Wird die Beteiligung von einer natürlichen Person gehalten, so wird ein Veräußerungsgewinn mit überschlägig 50% besteuert. Wir die Beteiligung jedoch von einer Holding-GmbH gehalten, so werden lediglich 5% des Veräußerungsgewinns mit rund 30% Ertragsteuer belastet, 95% sind auch hier steuerfrei gestellt.
Hinweis: Die Steuerersparnis tritt jedoch nur dann ein, wenn die Ausschüttung in der Holding verbleibt. Wird diese jedoch an den Gesellschafter der Holding ausgeschüttet und ist dieser eine natürliche Person, so wird diese Ausschüttung mit 25% Kapitalertragsteuer zzgl Soli und Kirchensteuer belastet. Im Ergebnis sind wir dann wieder bei den 50% Gesamtsteuerbelastung.
Zusammenfassend ergibt sich, dass eine Holding-Struktur keine Steuern spart, sondern Steuern in die Zukunft verschiebt.
5. Die Holding als Steuerstundungsmodell
Eine Holdingstruktur ermöglicht zwar keine direkte Steuerersparnis, aber sie kann den Vermögensaufbau beschleunigen, indem gestundete Steuern in weitere Investitionen fließen. Dies kann zu einer schnelleren Vermögensbildung führen.
6. Fazit
Eine Holding-Struktur kann in bestimmten Situationen sinnvoll sein, insbesondere wenn absehbar ist, dass ein Startup in naher Zukunft verkauft wird. Es ist ratsam, bereits bei der Gründung einer solchen Gesellschaft über die Nutzung einer Holding nachzudenken.
Gerne stehen wir Ihnen bei der Planung, Umsetzung und Betreuung Ihres Unternehmens zur Verfügung.