Inflationsprämie noch bis 31.12.2024

3.000 € direkt ohne Abzüge für Ihre Mitarbeitenden – dies ist noch bis 31.12.2024 möglich
Für den Zeitraum 01.10.2022 – 31.12.2024 können Unternehmen Ihren Mitarbeitenden bis zu 3.000 € steuer- und sozialversicherungsfrei zahlen. Diese Zuwendung erfolgt zusätzlich zum vereinbarten Lohn/Gehalt und darf nicht mit anderen Sonderzahlungen (z. B. Urlaubs-/Weihnachtsgeld) verrechntet werden.
Die Prämie kann als Einmalzahlung oder in Teilbeträgen z. B. als monatlich wiederkehrende Zuwendung erfolgen.
Die Prämie können alle Mitarbeitenden (also z. B. auch Minijobber, Auszubildende, Praktikanten) erhalten. Auch neuen Mitarbeitenden (Eintritt nach dem 01.10.2022) können Sie die Prämie in voller Höhe zahlen. Die Abwicklung muss über die Lohn-/Gehaltsabrechnung erfolgen.
Wichtig ist: Für die Inflationsprämie gibt es keinen staatlichen Zuschuss.
Für eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.