Minijob und Mindestlohn ab 01.01.2024
Die Mindestlohn-Kommission hat für 2024 und 2025 folgende Anpassungen des Mindestlohns vorgeschlagen:
Mindestlohn gültig ab
01.01.2024 | 12,41 € | +3,4% |
01.01.2025 | 12,82 € | +3,3% |
Dies hat zur Folge, dass auch die Verdienstgrenzen für Minijobs angehoben werden.
01.01.2024 | 538,00 € | |
01.01.2025 | 556,00 € |
Bitte beachten Sie noch folgendes:
Die Anhebung der Minijob-Grenze hat Auswirkung auf die Minijob-Regelung. Beträgt das monatliche Entgelt ab 01.01.2024 zwischen 520,01 € und 538,00 € wird automatisch die Minijob-Regelung angewendet. Der Arbeitnehmer hat dann keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mehr und ist ggf. nicht mehr selbst krankenversichert. Soll der Arbeitnehmer weiterhin eigenständig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sein, muss das monatliche Entgelt über 538,00 € liegen. Bitte nehmen Sie in diesen Fällen bis spätestens 15.01.2024 Kontakt zu uns auf.
Für eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.