Steuerklassenwahl – welche ist die Richtige?
Die meisten Arbeitnehmer wissen, dass die Höhe der einbehaltenen Lohnsteuer von der Steuerklasse abhängt. Doch was genau bedeuten die verschiedenen Steuerklassen und welche Möglichkeiten haben Steuerzahler?
Arten der Steuerklassen in Deutschland:
In Deutschland gibt es insgesamt sechs Steuerklassen, die hauptsächlich vom Familienstand des Arbeitnehmers abhängen und vom Finanzamt zugewiesen werden. In bestimmten Lebenssituationen ist jedoch ein Wechsel der Steuerklasse möglich.
Bedeutung der einzelnen Steuerklassen:
1. Steuerklasse I:
- Für unverheiratete Personen, einschließlich Lediger, Geschiedener, Getrenntlebender und Verwitweter.
2. Steuerklasse II:
- Gilt für Personen der Steuerklasse I mit Kindern, die alleinerziehend sind.
- Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird in der Lohnabrechnung berücksichtigt.
3. Steuerklasse III:
- Kann von einem der beiden Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner gewählt werden.
- Geringere Abgaben, da der doppelte Grundfreibetrag dem Partner in Steuerklasse III zugerechnet wird.
- Erfordert die Kombination mit Steuerklasse V für den anderen Partner.
4. Steuerklasse IV:
- Automatische Zuordnung für verheiratete Personen oder eingetragene Lebenspartner.
- Günstig, wenn beide Partner ähnliche Einkommen haben.
- Die Abzüge ändern sich im Vergleich zur Steuerklasse I nicht.
5. Steuerklasse V:
- Gegenstück zur Steuerklasse III.
- Kein Grundfreibetrag, daher höhere Abzüge.
- Geeignet für Ehepaare mit großen Gehaltsunterschieden, erfordert jedoch die Abgabe einer jährlichen Steuererklärung.
6. Steuerklasse VI:
- Unabhängig vom Familienstand des Arbeitnehmers.
- Nur relevant bei einer zweiten steuerpflichtigen Tätigkeit (Nebenverdienst über 450,00 € pro Monat).
- Die höchsten Abzüge werden hierbei fällig.
Wann ändert sich die Steuerklasse:
Die Steuerklasse ändert sich in verschiedenen Lebenssituationen, darunter Eheschließung, Trennung/Scheidung, Tod des Partners und Geburt eines Kindes für Alleinstehende.
Warum ein Wechsel der Steuerklasse sinnvoll sein kann:
Ein rechtzeitiger Wechsel der Steuerklasse kann vorteilhaft sein, da viele Einkommensersatzleistungen (z.B. Elterngeld oder Arbeitslosengeld) vom Nettogehalt abhängen. Durch den Wechsel in Steuerklasse III können die Abzüge im Vergleich zur Steuerklasse IV reduziert werden, was zu höherem Elterngeld führt.
Der Wechsel der Steuerklasse ist einfach:
Um die Steuerklasse zu ändern, benötigt man lediglich das vom Finanzamt bereitgestellte Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern“. Dieses ist auf der Website des zuständigen Finanzamts als Download verfügbar. Die Änderung tritt ab dem Monat nach Antragstellung in Kraft.
Gerne beraten wir Sie zu allen Fragen rund um die Steuerklassenwahl.